Bildungsurlaub – Ratgeber
Im Jahr 1976 verpflichtete sich die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Rechts auf Bildungsfreistellung dazu, dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich bezahlte Arbeitstage in einer bestimmten Anzahl für ihre individuelle Fort- und Weiterbildung nutzen können. Dafür sind sie von ihrem Arbeitgeber freizustellen. Dieser „Bildungsurlaub“ als auch die Bildung generell fallen aber in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Das hat zur Folge, dass jedes Bundesland seine eigenen Regelungen und Handhabungen hat. Als erstes Bundesland verabschiedete Hamburg 1974 ein Bildungsurlaubsgesetz. Von 16 Bundesländern folgten noch 13, in denen der Bildungsurlaub heute gesetzlich geregelt ist.
Aufgrund der Tatsache, dass sich die Anforderungen im beruflichen, gesellschaftlichen und politischen Leben immer rasanter verändern, kommt man an der Weiterbildung nicht mehr vorbei. Umwälzungen durch neue Technologien, Globalisierung, Internationalisierung und nicht zuletzt politischer Neudefinitionen verändern den Alltag der Menschen. In einer derartigen Gesellschaft wird von vielen Institutionen und Organisationen das Recht jedes Einzelnen auf Weiterbildung gefordert. Und dies in einem zeitlichen Rahmen, der eigens dafür vorgesehenen ist.